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Strafbefehl erhalten: Einsprache innert 10 Tagen

VonRechtsanwalt Dubravko Mandic, Strafverteidiger in Zürich·Veröffentlicht am 30. Oktober 2026·Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Gegen einen Strafbefehl haben Sie 10 Tage Zeit für die Einsprache. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird er zum rechtskräftigen Urteil. Rechtsanwalt Dubravko Mandic prüft Ihren Strafbefehl und sichert die Frist.

Strafbefehl: das Wichtigste in Kürze

Der Strafbefehl ist ein Urteil der Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverhandlung. Sie erlässt ihn, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden hat oder dieser anderweitig ausreichend geklärt ist und eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten ausreicht (Art. 352 StPO).

  • Frist: Einsprache innert 10 Tagen, schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO).
  • Ohne Begründung: Die Einsprache der beschuldigten Person muss nicht begründet werden (Art. 354 Abs. 2 StPO).
  • Ohne Einsprache: Der Strafbefehl wird zum rechtskräftigen Urteil (Art. 354 Abs. 3 StPO).
  • Nicht abgeholt: Ein eingeschriebener Brief gilt am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt, wenn Sie mit einer Zustellung rechnen mussten (Art. 85 Abs. 4 StPO).
  • Fernbleiben: Wer nach der Einsprache einer Vorladung unentschuldigt nicht folgt, verliert die Einsprache (Art. 355 Abs. 2 StPO).

Die Frist: 10 Tage für die Einsprache

Die Einsprache ist innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft zu erheben, die den Strafbefehl erlassen hat (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen anerkannten Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (Art. 90 StPO).

Die Frist ist gewahrt, wenn die Einsprache am letzten Tag bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder der Schweizerischen Post übergeben wird (Art. 91 Abs. 2 StPO). Wichtig für Empfänger in Deutschland: Die Aufgabe bei der Deutschen Post genügt nicht. Die Einsprache muss bis zum letzten Tag bei der Behörde, bei der Schweizerischen Post oder bei einer schweizerischen Botschaft oder einem Konsulat sein.

Holen Sie einen eingeschriebenen Brief nicht ab, gilt er trotzdem am siebten Tag nach dem Zustellversuch als zugestellt, sofern Sie mit einer Zustellung rechnen mussten (Art. 85 Abs. 4 StPO), etwa weil Sie schon von der Polizei befragt wurden.

Beispiel zur Fristberechnung

  • Zustellung am Montag, 2. März 2026
  • Erster Tag der Frist: Dienstag, 3. März
  • Letzter Tag: Donnerstag, 12. März
  • Wäre der 12. März ein Samstag, endete die Frist am Montag

Rechnen Sie nicht bis zum letzten Tag. Rufen Sie an, sobald der Strafbefehl da ist: Die Einsprache selbst ist schnell geschrieben, die Prüfung braucht etwas Zeit.

Wann sich eine Einsprache lohnt

Eine Einsprache ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich, wenn der Strafbefehl in einem Punkt nicht stimmt oder Folgen hat, die über die Strafe hinausgehen. Typische Gründe:

Der Sachverhalt stimmt nicht

Der Strafbefehl gibt den Ablauf falsch oder unvollständig wieder, oder entlastende Umstände fehlen.

Sie wurden nie angehört

Der Strafbefehl beruht nur auf dem Rapport der Polizei oder der Aussage einer anderen Person.

Die Strafe ist zu hoch

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach Einkommen, Vermögen und Unterstützungspflichten (Art. 34 StGB). Falsche Annahmen führen zu falschen Beträgen.

Die Folgen sind grösser als die Strafe

Ein Urteil kann den Beruf, den Führerausweis oder den Aufenthalt betreffen. Diese Folgen gehören in die Abwägung.

Gegen eine Einsprache spricht manchmal, dass das Gericht an die Strafe im Strafbefehl nicht gebunden ist: Die Strafe kann am Ende auch höher ausfallen. Umso wichtiger ist eine Prüfung der Akten, bevor Sie entscheiden, ob Sie an der Einsprache festhalten.

Strafbefehl aus der Schweiz, Wohnsitz in Deutschland

Viele Strafbefehle erreichen Menschen, die in Deutschland wohnen: nach einer Verkehrskontrolle, einem Vorfall auf der Durchreise oder einem Verfahren im Zusammenhang mit Arbeit in der Schweiz. Der Strafbefehl ist ein schweizerisches Urteil, sobald er rechtskräftig ist, auch wenn Sie in Deutschland leben.

Für die Einsprache gelten dieselben 10 Tage. Weil die Aufgabe bei der Deutschen Post die Frist nicht wahrt, ist der Postweg aus Deutschland riskant. Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertritt Mandanten in Deutschland sowie in der Schweiz und kennt beide Verfahren.

Was Sie bei einem Strafbefehl aus der Schweiz beachten sollten:

  • Datum der Zustellung notieren und den Umschlag aufbewahren
  • Nicht bezahlen, bevor geklärt ist, ob eine Einsprache sinnvoll ist
  • Die Einsprache so absenden, dass sie am letzten Tag bei der Staatsanwaltschaft oder der Schweizerischen Post ist
  • Unbezahlte Geldstrafen und Bussen können in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden (Art. 36 und 106 StGB)

Strafbefehl erhalten? Sichern Sie zuerst die Frist

Schicken Sie den Strafbefehl als Foto oder Scan per WhatsApp oder E-Mail und rufen Sie an. Rechtsanwalt Dubravko Mandic prüft, ob eine Einsprache sinnvoll ist, und sorgt dafür, dass die Frist gewahrt bleibt.