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Strafverfahren mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz

VonRechtsanwalt Dubravko Mandic, Strafverteidiger in Zürich·Veröffentlicht am 30. Oktober 2026·Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertritt Mandanten in Deutschland sowie in der Schweiz. Seine Expertise umfasst das deutsche sowie das schweizerische Strafrecht, mit Kanzleien in Freiburg im Breisgau, Leipzig und München und einem Besprechungsort in Zürich.

Deutschland und Schweiz: das Wichtigste in Kürze

Wer in der Schweiz beschuldigt wird, unterliegt dem schweizerischen Strafverfahren, auch mit Wohnsitz in Deutschland. Umgekehrt gilt für ein Verfahren in Deutschland die deutsche Strafprozessordnung. Fristen, Begriffe und Rechte unterscheiden sich in wichtigen Punkten.

  • Strafbefehl Schweiz: Einsprache innert 10 Tagen (Art. 354 StPO). Die Aufgabe bei der Deutschen Post wahrt die Frist nicht (Art. 91 Abs. 2 StPO).
  • Strafbefehl Deutschland: Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung (§ 410 StPO).
  • Auslieferung: Deutsche Staatsangehörige dürfen nur an EU-Mitgliedstaaten oder internationale Gerichtshöfe ausgeliefert werden (Art. 16 Abs. 2 GG), Schweizer Bürger nur mit schriftlicher Zustimmung (Art. 7 IRSG).
  • Verteidigung: In der Schweiz heisst die Pflichtverteidigung amtliche Verteidigung; die Voraussetzungen sind anders geregelt (Art. 130 und 132 StPO).
  • Geldstrafe: In der Schweiz höchstens 180 Tagessätze zu höchstens 3000 Franken (Art. 34 StGB), in Deutschland höchstens 360 Tagessätze zu höchstens 30’000 Euro (§ 40 StGB).

Typische Fälle mit Bezug zu beiden Ländern

Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist für viele Menschen Alltag. Entsprechend häufig berühren Strafverfahren beide Länder:

Unterwegs in der Schweiz

Verkehrskontrolle, Unfall oder Vorfall auf der Durchreise: Der Strafbefehl kommt später per Post nach Deutschland.

Arbeit in der Schweiz

Grenzgänger und Wochenaufenthalter, gegen die in der Schweiz ermittelt wird, etwa am Arbeitsplatz.

Wohnsitz in der Schweiz, Verfahren in Deutschland

Vorladung, Strafbefehl oder Anklage aus Deutschland für Menschen, die in der Schweiz leben.

Ermittlungen in beiden Ländern

Beweise, Kontoauskünfte oder Einvernahmen werden über die internationale Rechtshilfe angefordert.

Rechtshilfe und Auslieferung

Ermitteln die Behörden des einen Landes und brauchen Beweise aus dem anderen, läuft das über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. So können etwa Einvernahmen, Bankunterlagen oder sichergestellte Daten aus der Schweiz in ein deutsches Verfahren gelangen und umgekehrt. Ob und wie das geschieht, ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Rechtsmitteln.

Bei der Auslieferung gelten Schranken zugunsten der eigenen Staatsangehörigen. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat.

Auslieferung eigener Staatsangehöriger

  • Deutsche: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden; Ausnahmen sind nur für EU-Mitgliedstaaten und internationale Gerichtshöfe möglich (Art. 16 Abs. 2 GG).
  • Schweizer: Kein Schweizer Bürger darf ohne seine schriftliche Zustimmung einem fremden Staat ausgeliefert werden (Art. 7 IRSG).

Für Staatsangehörige anderer Länder gelten diese Schranken nicht. Wer mit einem Haftbefehl aus dem anderen Land rechnen muss, sollte vor einer Reise klären lassen, was ihm droht.

Ein Verteidiger für beide Länder

Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist deutscher Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit 2011. Er vertritt Mandanten in Deutschland sowie in der Schweiz. Die Kanzlei hat Räume in Freiburg im Breisgau, Leipzig und München; in Zürich finden Besprechungen im Haus Gryffenberg an der Bahnhofstrasse statt, Termine nach Vereinbarung.

In Deutschland vertritt Rechtsanwalt Mandic Mandanten bundesweit, auch in grossen Verfahren vor Oberlandesgerichten. Ausgewählte Verfahren finden Sie auf kanzlei-mandic.de.

Verfahren in Deutschland oder der Schweiz? Ein Ansprechpartner für beide

Ob Strafbefehl aus der Schweiz, Vorladung in Deutschland oder ein Verfahren in beiden Ländern: Rufen Sie an. Rechtsanwalt Dubravko Mandic klärt, welche Fristen laufen und welches Recht gilt.