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Im Notfall: Anwalt der ersten Stunde, rund um die Uhr

VonRechtsanwalt Dubravko Mandic, Strafverteidiger in Zürich·Veröffentlicht am 30. Oktober 2026·Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Polizei vor der Tür, ein Angehöriger festgenommen, eine Vorladung im Briefkasten: Im Notfall zählen die ersten Stunden. Schweigen Sie zur Sache und rufen Sie Ihren Verteidiger an. Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist im strafrechtlichen Notfall rund um die Uhr unter +49 172 712 72 78 erreichbar, auch per WhatsApp.

Im Notfall: das Wichtigste in Kürze

Bei einer Festnahme, einer Hausdurchsuchung oder einer Einvernahme müssen Sie als beschuldigte Person nicht aussagen und nicht mitwirken (Art. 113 StPO). Sie dürfen eine Verteidigung beiziehen, schon bei der Polizei (Art. 158 und 159 StPO).

  • Notfallnummer: +49 172 712 72 78, rund um die Uhr, auch per WhatsApp. Telefon Zürich: +41 43 456 26 69.
  • Verteidigung: Bei polizeilichen Einvernahmen darf Ihre Verteidigung anwesend sein und Fragen stellen (Art. 159 Abs. 1 StPO).
  • 24 Stunden: Spätestens dann muss die Polizei eine festgenommene Person freilassen oder der Staatsanwaltschaft zuführen (Art. 219 Abs. 4 StPO).
  • Siegelung: Sichergestellte Unterlagen und Datenträger können Sie innert drei Tagen versiegeln lassen (Art. 248 Abs. 1 StPO).

Was Sie sagen und was Sie nicht sagen sollten

Schweigen heisst nicht, gar nichts zu sagen. Es heisst: keine Angaben zum Vorwurf, bevor Sie mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben. Was im Protokoll steht, lässt sich kaum zurücknehmen.

Diese Sätze genügen

  • «Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.»
  • «Ich möchte zuerst mit meiner Verteidigung sprechen.»
  • «Ich willige in die Durchsuchung nicht ein.»
  • «Ich verlange die Siegelung dieser Unterlagen und Geräte.»

Nicht sagen sollten Sie: Erklärungen zum Vorwurf, Vermutungen, Angaben über andere, Codes und Passwörter. Löschen oder verstecken Sie nichts. Das kann als Kollusionsgefahr gewertet werden und Haft begründen (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO).

Angehöriger festgenommen: Checkliste für Angehörige

Die Strafbehörde benachrichtigt die Angehörigen umgehend, ausser der Untersuchungszweck verbietet es oder die festgenommene Person lehnt es ab (Art. 214 StPO).

Was Sie jetzt tun können:

  • Notieren Sie, wer angerufen hat, von welcher Behörde und wo sich die Person befindet.
  • Rufen Sie +49 172 712 72 78 an. Rechtsanwalt Dubravko Mandic berät Sie, was jetzt zu tun ist.
  • Die Verteidigung braucht eine Vollmacht oder eine protokollierte Erklärung der festgenommenen Person selbst (Art. 129 Abs. 2 StPO).
  • Sagen Sie selbst nichts zur Sache. Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister können das Zeugnis verweigern (Art. 168 StPO).
  • Besuche brauchen eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 Abs. 2 StPO).

Vorsorge: das Haftnotfall-Vorsorgepaket

Wer für den Ernstfall vorsorgen will, kann bei der Kanzlei das Haftnotfall-Vorsorgepaket buchen: Notfallkarte, Vollmacht und Erreichbarkeit rund um die Uhr im Ernstfall. Die Notfallnummer +49 172 712 72 78 gilt auch für Festnahmen in der Schweiz.

Alle Angaben und die Buchung: Haftnotfall-Vorsorgepaket.

Im Notfall: Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen

Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen oder unterschreiben. Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist im strafrechtlichen Notfall rund um die Uhr unter +49 172 712 72 78 erreichbar, auch per WhatsApp, und berät Sie, was jetzt zu tun ist.